Eigentümer*innen von Anteilen an Aktiengesellschaften (AGs) sind Aktionär*innen.
Unternehmenseigentümer*innen werden je nach Rechtsform des Unternehmens unterschiedlich bezeichnet. Eigentümer*innen von Anteilen an Aktiengesellschaften (AGs) sind Aktionär*innen.