Das Anerbenrecht kommt aus den Höfe-Ordnungen und gibt einem Nachfahren Vorrang beim Erbe. Dieses Prinzip wurde auch auf die Vererbung von Unternehmen angewendet.
(Frühere) Höfe-Ordnungen kennen das Anerbenrecht, bei dem nur ein (geeigneter) Nachfahre den Hof übernimmt, während die anderen Kinder entweder leer ausgehen bzw. verhältnismäßig gering abgefunden werden. Dieses Prinzip wurde häufig auch auf die Vererbung anderer Vermögensgegenstände (z. B. Unternehmen) übertragen.