Gehört ein Unternehmen nicht einer (juristischen oder natürlichen) Person allein, sondern besitzt sie nur einen Teil davon, so gehören ihr Anteile, sie ist also Anteilseignerin.
Gehört ein Unternehmen nicht einer (juristischen oder natürlichen) Person allein, sondern besitzt sie nur einen Teil davon, so gehören ihr Anteile, sie ist also Anteilseignerin. Anteilseigner*innen werden je nach Rechtsform auch als Gesellschafter*innen oder als Aktionär*innen bezeichnet.
siehe auch: Gesellschafter*in
siehe auch: Aktionär*in