Die Auszahlung von Unternehmensgewinnen an die Kapitalgeber wird bei verschiedenen Rechtsformen unterschiedlich benannt. Bei KGs spricht man von Entnahmen.
Unternehmensgewinne können unterschiedlich verwendet werden. Entweder sie verbleiben im Unternehmen (Thesaurierung), oder sie werden an die Anspruchsberechtigten, also an die Gesellschafter bzw. Kapitalgeber, ausbezahlt (Konsumierung). Je nach Rechtsform wird die Auszahlung anders benannt. Bei Kommanditgesellschaften (KGs) spricht man von Entnahme.
siehe auch: Ausschüttung