Im Gegensatz zur Aufteilung des Vermögens unter den Erb*innen oder zur Übertragung des Gesamtbesitzes auf nur eine Nachfolger*in gibt es auch die Möglichkeit, Vermögensgegenstände ungeteilt an mehrere Nachfolger*innen gemeinsam zu übertragen.
Im Gegensatz zur Aufteilung des Vermögens unter den Erb*innen oder zur Übertragung des Gesamtbesitzes auf nur eine Nachfolger*in gibt es auch die Möglichkeit, Vermögensgegenstände ungeteilt an mehrere Nachfolger*innen gemeinsam zu übertragen. Bei einer solchen Erbengemeinschaft erhält jeder Nachkömmling einen bestimmten (gleichen) Anteil am ungeteilten Erbgegenstand, also an einem Haus, einem Hof, einem Kunstwerk oder einem Unternehmen.
siehe auch: Erbfolgeregelungen