Anders als ein Aufsichtsrat wird ein Familienrat freiwillig installiert und unterliegt in seiner Ausgestaltung keinerlei rechtlichen Vorgaben. Er stellt ein (zusätzliches) Gremium dar, dessen Aufgabe es ist, sowohl die Geschäftsführung als auch die Gesellschafter eines Unternehmens zu unterstützen. Außerdem kann er als Bindeglied zwischen der Eigentümerfamilie und der Unternehmensleitung fungieren.
Anders als ein Aufsichtsrat wird ein Familienrat freiwillig installiert und unterliegt in seiner Ausgestaltung keinerlei rechtlichen Vorgaben. Er stellt ein (zusätzliches) Gremium dar, dessen Aufgabe es ist, sowohl die Geschäftsführung als auch die Gesellschafter eines Unternehmens zu unterstützen. Außerdem kann er als Bindeglied zwischen der Eigentümerfamilie und der Unternehmensleitung fungieren.
siehe auch: Beirat