Gesellschafterkompetenz

Gütertrennung

Treffen die Ehepartner bei der Heirat keine besonderen Vereinbarungen, dann gilt in Deutschland per Gesetz die Zugewinngemeinschaft (Gütertrennung mit Zugewinnausgleich).

Treffen die Ehepartner bei der Heirat keine besonderen Vereinbarungen, dann gilt in Deutschland per Gesetz die Zugewinngemeinschaft (Gütertrennung mit Zugewinnausgleich). Wird eine Gütertrennung vereinbart, so bleibt jeder Ehepartner Eigentümer seiner vor oder während der Ehe erworbenen Vermögensgegenstände. Es muss daher auch im Falle der Scheidung kein Zugewinnausgleich erfolgen.


siehe auch: Ehevertrag

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Eigentümerfamilie
Partnerschaften in Unternehmerfamilien
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