Unternehmensführung

Inhaber- und Fremdgeschäftsführung

Familienunternehmen können – müssen aber nicht – inhabergeführt sein. Je nachdem, wie sich die unternehmerische Situation darstellt, kann es angeraten sein, externe Fachleute mit der Geschäftsführung zu betrauen, um das Unternehmen professionell zu führen und damit das Überleben der Firma zu sichern.

Familienunternehmen können – müssen aber nicht – inhabergeführt sein. Je nachdem, wie sich die unternehmerische Situation darstellt, kann es angeraten sein, externe Fachleute mit der Geschäftsführung zu betrauen, um das Unternehmen professionell zu führen und damit das Überleben der Firma zu sichern.


Verschiedene Formen der Geschäftsführung – Inhaber- und Fremdgeschäftsführung:

Bei Gründerunternehmen gibt es meist eine Inhabergeschäftsführung, bei der alleinige Eigentümer*innen auch die alleinige Verantwortung für das Unternehmen tragen(1). Bei einer entsprechenden Nachfolgeregelung (siehe auch: Erbfolgeregelungen) wird dieses Muster dann von Generation zu Generation weitergegeben.

Wenn in einer Folgegeneration und bei entsprechender Erbfolgeregelung eine Erbengemeinschaft (siehe auch: Erbengemeinschaft) Eigentümerin eines Unternehmens ist, werden in der Regel nicht mehr alle Eigentümer*innen eine Geschäftsleitungsposition innehaben, sondern nur eine Auswahl aus einem oder mehreren Geschwistern oder Cousinen/Cousins. Es liegt dann eine Geschäftsführung durch ein Eigentümerteam vor.

Wächst das Unternehmen, dann stellt es immer höhere Anforderungen an die Leitung. Wenn in der Eigentümerfamilie ein oder mehrere kompetente Unternehmensmanager*innen mit umfassender Fachkompetenz vorhanden sind, ist dies ein großer Glücksfall, von dem aber nicht immer ausgegangen werden kann. Aus diesem Grunde entscheiden sich viele Unternehmerfamilien dafür, eine (oder mehrere) geschäftsführende Gesellschafter*innen angestellte Geschäftsführer*innen mit bestimmten und ergänzenden Fachkompetenzen an die Seite zu stellen. In einem solchen Fall liegt eine Mischgeschäftsführung aus internen und externen Geschäftsführer*innen vor.

Gibt es keine geeigneten Unternehmenslenker*innen in der Eigentümerfamilie, dann kann ein Familienunternehmen auch ausschließlich von angestellten Manager*innen geleitet werden. In diesem Falle ist eine vollständige Trennung von Eigentum und Führungsverantwortung vollzogen und es besteht eine reine Fremdgeschäftsführung.

Vor- und Nachteile:


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(1) Allerdings können auch zwei Gründer/innen (sei es zwei Geschäftspartner/innen oder zwei Verwandte) von Anfang an eine doppelte oder mehrfache Inhabergeschäftsführung ausüben.




Weiterführende Literatur:

Cravotta, Sven, Die gemischte Geschäftsführung als Managementstruktur langlebiger Familienunternehmen, Verlag: V&R unipress, Göttingen 2013, ISBN 978-3-847101772
Aronoff, Craig E./ Ward, John L., More than Family. Non-Family Executives in the Family Business, Verlag: Palgrave Macmillan, New York 2011, ISBN 978-1-137-51218

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