Man spricht von Primogenitur, wenn der erstgeborene Sohn das gesamt Erbe erhält.
Eigentum kann prinzipiell sehr unterschiedlich vererbt werden. Bekommt der erstgeborene Sohn das gesamte Erbe ungeteilt und die sog. weichenden Erben erhalten höchstens eine Mitgift bzw. andere kleinere Abfindungen, so spricht man vom Erstgeborenenrecht, bzw. von der Primogenitur oder auch von einer Thronfolgeregelung.
siehe auch: Erbfolgeregelungen