Gesellschafterkompetenz

Shareholder

Wörtlich übertragen bedeutet shareholder: Anteilsbesitzer (share = Anteil, holder = Besitzer).

Wörtlich übertragen bedeutet shareholder: Anteilsbesitzer (share = Anteil, holder = Besitzer).

Damit können sowohl Gesellschafter*innen eines Familienunternehmens wie auch Aktionär*innen eines börsennotierten Unternehmens in Streubesitz gemeint sein.


siehe auch: Gesellschafter*in

siehe auch: Aktionär*in

Schlagworte
Gesellschafter*innen
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