Wörtlich übertragen bedeutet shareholder: Anteilsbesitzer (share = Anteil, holder = Besitzer).
Wörtlich übertragen bedeutet shareholder: Anteilsbesitzer (share = Anteil, holder = Besitzer).
Damit können sowohl Gesellschafter*innen eines Familienunternehmens wie auch Aktionär*innen eines börsennotierten Unternehmens in Streubesitz gemeint sein.
siehe auch: Gesellschafter*in
siehe auch: Aktionär*in